Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Durch die Sammlung und Bearbeitung von Personendaten wird regelmässig die Persönlichkeit der betroffenen Personen tangiert. Aus diesem Grund schützt das Datenschutzgesetz auch nicht die Daten, sondern die Persönlichkeit der betroffenen Personen.

Das Datenschutzgesetz (DSG) definiert als Personendaten "alle Angaben, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen".

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Geschützt sind also alle Daten, aufgrund derer eine Person ohne besonderen Aufwand identifiziert werden kann.Es unterscheidet zudem zwischen "schützenswerten" und "besonders schützenswerten" Daten.  

Nebst den Einschränkungen bezüglich der Sammlung von persönlichen Daten, sind insbesondere auch die Einschränkungen in Bezug auf Bearbeitung, Zugriffsberechtigungen, Zugriffssicherheit, Unveränderbarkeit, Richtigkeit, Aufbewahrung und Löschung zu beachten.

Weiter besteht eine Auskunftspflicht über alle gespeicherten Personendaten gegenüber der betreffenden Person. 

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