Arbeitgeber sind durch Gesetze und Vorschriften verpflichtet zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Art. 82 Abs.1 UVG.
(Siehe auch VUV, ArG und EKAS 6508)
Die SUVA stelle eine grosse Menge an Schulungs- und Planungshilfsmittel zur Verfügung um ein Unfälle zu verhindern.
Diese ermöglichen Betrieben jeder Grösse und Fachrichtung ein zielgerichtetes betriebliches Sicherheitssystem aufzubauen.
Mit griffigen AS/GS Massnahmen schützt der Betrieb Mitarbeitende vor menschlichem Leiden und den sich selber vor hohen Kosten, welche bei jedem Mitarbeiterausfall entstehen.
Wir unterstützen Sie gerne in allen AS/GS Belangen.